Nach einem 1.100 Seiten umfassenden Gutachten des Verfassungsschutzes, einer Behörde, die dem Innenministerium untersteht, ist die AfD in ihrer Gesamtheit eine „gesichert rechtsextremistische“ Organisation. Ohne das Gutachten geprüft zu haben, wie die Innenministerin Fieser selbst zugibt, ist sie damit sofort in die Öffentlichkeit gegangen. Gleichzeitig hat sie sich geweigert, das Gutachten, das gezielt an einige Zeitungen durchgestochen wurde, öffentlich zu machen. Der AfD hingegen wurde vor der Veröffentlichung keinerlei Möglichkeit gegeben, den Inhalt zu erfahren, sich zu dem Gutachten zu äußern und die eigene Position darzulegen
Ein solches Verfahren verstößt eklatant gegen die Grundsätze unseres demokratischen Rechtsstaates und gegen das Prinzip der verfassungsrechtlichen Unschuldsvermutung
Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe verfassungsfeindliche oder verfassungswidrige Tatbestände zu beobachten und aufzuklären. Nach der Entlassung von Präsident Maassen durch Frau Merkel wurde der Verfassungsschutz unter Thomas Haldenwang zu einem parteipolitisch gesteuerten Kampfinstrument, vor allem gegen alles Rechte und Konservative. Die Meinungsfreiheit hört nach Meinung des Verfassungsschutzes dann auf, wenn der Staat „delegitimiert“ wird. Im Gegensatz dazu hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit wiederholt festgestellt, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch das Recht beinhaltet, den Staat zu kritisieren, ihn abzulehnen und auch zu „delegitimieren“. Auch extremistische Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange sie nicht „verfassungswidrig“ sind.
Parteienverbot gem. Art. 21 und 18 GG setzt voraus . . .
dass eine Partei die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht nur politisch-inhaltlich , sondern auch aggressiv kämpferisch angreift. Von alledem kann hier nicht die Rede sein. Der Verfassungsschutz wirft der AfD ein „ethnisch-abstammungsmässiges Volksverständnis“ vor, das angeblich mit dem GG nicht vereinbar sei.
Das Grundsatzprogramm der AfD belegt genau das Gegenteil
„Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltlos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen“. Wenn sich Mitglieder der AfD gegen dieMultikulturalität und gegen die wachsende Gewaltkriminalität ausländischer Mitbürger wenden und ein massives Vorgehen gegen Messertäter fordern, dann ist das selbstverständlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Hierzu steht dem Verfassungsschutz kein gegenteiliges Urteil zu!
Zusammenfassung:
- Das sog. Gutachten des Verfassungsschutzes erscheint nicht nur inhaltlich abwegig sondern ist mehr oder weniger parteipolitisch ausgerichtet und damit rechtsstaatlich mehr als bedenklich.
- In einem liberalen Verfassungsstaat hat ein solcher Verfassungsschutz nichts zu suchen. Diese Behörde gehört radikal zurückgebaut oder noch besser, sie gehört aufgelöst.