In der Nacht vom Donnerstag auf Freitag (21./22.10.2022) hat der Deutsche Bundestag den § 130 StGB (Holocaust-Paragraph) erweitert und in einem sog. Omnibusgesetz heimlich am Volk vorbei beschlossen. Nach § 130 Abs. 5 StGB ist jetzt auch das „öffentliche Billigen, Leugnend und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit. . .“ strafbar.

Meinungsfreiheit wird mit Füßen getreten

Der neue Absatz 5 des § 130 StGB ist ein Gummiparagraph. Was Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind, das bestimmen diejenigen, die die Macht haben, Narrative zu setzen. Folglich ist alles strafwürdig, was diese Narrative in Frage stellt. Oder anders formuliert: Kritik an der Obrigkeit und dem Mainstream ist verboten. Letztlich geht es darum, „politisch unkorrekte“ Meinungen zu kriminalisieren.

„Das Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord ist strafbar“

Gilt das auch für den Mord der US-Amerikaner an den Indianern, der Spanier an den Azteken und der Türken an den Armeniern? Oder gilt das nur für die von Deutschen begangenen Verbrechen?

Geht es um „gelenkte Demokratie“ oder eher um „versteckte Diktatur?“

So oder so ähnlich hat es wahrscheinlich auch vor etwa 90 Jahren (1933) angefangen. Was fällt unter „Volksverhetzung“, wann ist der „öffentliche Frieden gestört“, wann das Tatbestandsmerkmal „zu Hass und Gewalt aufstacheln“ erfüllt?

. . . wenn die Bedeutung von Worten nicht mehr stabil ist

In unserer woken Gesellschaft erleben wir immer häufiger, dass Begriffe in ihr Gegenteil verdreht werden, die Bedeutung von Worten nicht mehr stabil ist und Hassprediger wie Serhij Zhadan einen Deutschen Friedenspreis erhalten. Die Gutmenschen setzen ihre Meinung absolut. Sie sind davon überzeugt, dass sie zu den Guten gehören, dass sie auf der richtigen Seite stehen und echte und alleingültige Werte vertreten – die anderen haben keine solchen Werte, sind also wertlos.