Als in Sonneberg erstmals ein AfD`ler zum Landrat gewählt wurde, war das Entsetzen in den Medien und bei ARD und ZDF groß: man sprach von „epochaler Zäsur“ und von einem „Dammbruch“. Das Ergebnis sei „bestürzend“ und ein „Alarmsignal für die Demokratie“. Der Chef des Thüringer Verfassungsschutzes beleidigte die AfD-Wähler als „braunen Bodensatz“. Sollte man die AfD also verbieten, ihre Exponenten einsperren und ihre Wähler in die Psychiatrie entsorgen?

Was eine Partei will, das steht in ihrem Parteiprogramm

Wofür die Nationalsozialisten standen, war von Anfang an bekannt, niemand kann sagen, er habe es nicht gewußt. Am 24. Februar 1920 verkündete Adolf Hitler in München das 25-Punkte Programm der NSDAP: In Pkt. 1 wurde ein „Gross-Deutschland gefordert. In Pkt. 2 die Aufhebung der Verträge von Versailles. In Pkt. 3 wurde mehr Land und Boden (Kolonien!) zur Ernährung des Deutschen Volkes gefordert. In den Punkten 4 bis 8 ging es um die Entrechtung und Vertreibung der Juden. Die Liste des angekündigten Grauens liesse sich fortsetzen.

Hitlers Buch „Mein Kampf“

In seinem Buch „Mein Kampf“, das vor 1933 erschien, breitet der Führer in spe seinen Antisemitismus ebenso aus wie seine Weltherrschaftspläne dh konkret: Die Hitlerpartei wollte die Demokratie zerstören, die Grundrechte schleifen, die Welt erobern und die Juden vernichten.

Was steht im Parteiprogramm der AfD?

Das Grundsatzprogramms der AfD, verabschiedet im April 2016 in Stuttgart, bekennt sich unter Punkt 1 zur „Demokratie“ und zu den verfassungsmäßigen „Grundwerten“. Wörtlich heißt es dort: „Als freie Bürger treten wir ein für direkte Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit sowie soziale Marktwirtschaft, Föderalismus, Familienförderung und die gelebten Traditionen deutscher Kultur“.

Als historische Bezugspunkte nennt das Programm . . .

ausdrücklich die liberale bürgerliche Revolution von 1848 und das Jahr 1989. Die AfD will „Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild“, den Erhalt der europäischen Nationalstaaten in Frieden und guter Nachbarschaft, einen ständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat und in der Asylpolitik die Unterscheidung „zwischen politisch Verfolgten und Kriegsflüchtlingen einerseits und irregulären Migranten andererseits“. Auch dürfe es“ keine direkte Einwanderung in die Sozialsysteme“ geben.

Das alles ist weder „braun“, noch „rechtsextrem“, noch „demokratiefeindlich“.

Das Programm der AfD ist – bei nüchterner und vorurteilsfreier Betrachtung – das Programm einer modernen liberal-konservativen Partei.

. . . aber das AfD-Personal . . . und der Verfassungsschutz. . .

die Kritiker bezeichnen das Programm als Fetzen Papier und verweisen auf „schummrige Gestalten“ bei der AfD. Zugegeben: In jeder Partei, besonders in neuen, trifft man auf mehr oder weniger zweifelhafte Figuren. Aber solche Randgestalten sind nicht repräsentativ. Aber wenn alles so harmlos ist, warum hat dann der Verfassungsschutz die AfD ins Visier genommen?

Wie war das bei den GRÜNEN?

Bei den Grünen war das in den Gründungsjahren nicht anders. Auch hier trieben sich Wirrköpfe herum und bewarfen bei den Demos in Bonn unsere Polizei mit Steinen. Der Verfassungsschutz war auch hier tätig und hat gewalttätige Extremisten und Verfassungsfeinde in den Reihen der Grünen identifiziert.

Im 1. Parteiprogramm der Grünen wurde u.a. der Austritt aus der Nato, die Überwindung des BRD-Systems durch Deindustrialisierung (wird im Augenblick von der Ampel umgesetzt!) und die Straffreiheit für Pädophile gefordert.

Was ist der eigentliche Grund für die Überwachung der AfD?

Der Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang sagte kürzlich im Fernsehen: „Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken“ Konkret heißt das doch, der Inlandsgeheimdienst behindert bewußt den demokratischen Ideenwettbewerb und läßt sich von den etablierten Parteien in Berlin instrumentalisieren im Kampf gegen die AfD.

Überprüft der Verfassungsschutz künftig die „richtige Gesinnung“ der Bürger?

Müssen diejenigen, die die amtlichen Corona-Maßnahmen oder die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung kritisieren künftig Angst haben, als „verfassungsschutzrelevante Delegitimierer des Staates“ eingestuft und nachrichtendienstlich beobachtet zu werden? Die Sorge ist durchaus berechtigt.

Das Abweichen vom Mainstream kann den gesellschaftlichen Tod bedeuten

Wer nur einen Millimeter vom Mainstream abweicht, läuft Gefahr, niedergemäht und gesellschaftlich fertig gemacht zu werden. Die selbsternannten Gutmenschen und die „Sittenwächter des Sangbaren“ zielen auf alles, was nach rechts ausschert – auch wenn „rechts“ mehr Demokratie, mehr Bürgernähe mehr Rechtsstaatlichkeit bedeutet.