Monat: Mai 2025

AfD „gesichert rechtsextrem“!?

Nach einem 1.100 Seiten umfassenden Gutachten des Verfassungsschutzes, einer Behörde, die dem Innenministerium untersteht, ist die AfD in ihrer Gesamtheit eine „gesichert rechtsextremistische“ Organisation. Ohne das Gutachten geprüft zu haben, wie die Innenministerin Fieser selbst zugibt, ist sie damit sofort in die Öffentlichkeit gegangen. Gleichzeitig hat sie sich geweigert, das Gutachten, das gezielt an einige Zeitungen durchgestochen wurde, öffentlich zu machen. Der AfD hingegen wurde vor der Veröffentlichung keinerlei Möglichkeit gegeben, den Inhalt zu erfahren, sich zu dem Gutachten zu äußern und die eigene Position darzulegen

Ein solches Verfahren verstößt eklatant gegen die Grundsätze unseres demokratischen Rechtsstaates und gegen das Prinzip der verfassungsrechtlichen Unschuldsvermutung

Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe verfassungsfeindliche oder verfassungswidrige Tatbestände zu beobachten und aufzuklären. Nach der Entlassung von Präsident Maassen durch Frau Merkel wurde der Verfassungsschutz unter Thomas Haldenwang zu einem parteipolitisch gesteuerten Kampfinstrument, vor allem gegen alles Rechte und Konservative. Die Meinungsfreiheit hört nach Meinung des Verfassungsschutzes dann auf, wenn der Staat „delegitimiert“ wird. Im Gegensatz dazu hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit wiederholt festgestellt, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch das Recht beinhaltet, den Staat zu kritisieren, ihn abzulehnen und auch zu „delegitimieren“. Auch extremistische Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange sie nicht „verfassungswidrig“ sind.

Parteienverbot gem. Art. 21 und 18 GG setzt voraus . . .

dass eine Partei die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht nur politisch-inhaltlich , sondern auch aggressiv kämpferisch angreift. Von alledem kann hier nicht die Rede sein. Der Verfassungsschutz wirft der AfD ein „ethnisch-abstammungsmässiges Volksverständnis“ vor, das angeblich mit dem GG nicht vereinbar sei.

Das Grundsatzprogramm der AfD belegt genau das Gegenteil

„Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltlos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen“. Wenn sich Mitglieder der AfD gegen dieMultikulturalität und gegen die wachsende Gewaltkriminalität ausländischer Mitbürger wenden und ein massives Vorgehen gegen Messertäter fordern, dann ist das selbstverständlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Hierzu steht dem Verfassungsschutz kein gegenteiliges Urteil zu!

Zusammenfassung:

  • Das sog. Gutachten des Verfassungsschutzes erscheint nicht nur inhaltlich abwegig sondern ist mehr oder weniger parteipolitisch ausgerichtet und damit rechtsstaatlich mehr als bedenklich.
  • In einem liberalen Verfassungsstaat hat ein solcher Verfassungsschutz nichts zu suchen. Diese Behörde gehört radikal zurückgebaut oder noch besser, sie gehört aufgelöst.

Am 22. Juni 1933 wurde die SPD verboten

Angebliche Gründe: Die SPD soll eine Staats- und volksfeindliche Partei gewesen sein. Sie schreckte angeblich nicht vor hoch- und landesverräterischen Unternehmungen zurück

Tatsächliche Gründe: Hitler wollten die politische Konkurrenz zerschlagen. Er strebte ein Ein-Parteiensystem an und wollte sich an der SPD rächen. Sie hatte als einzige gegen sein Ermächtigungsgesetz gestimmt.

AFD-Gutachten – Nancy Faser‘s letzter Coup

Der Verfassungsschutz untersteht dem Innenministerium und ist weisungsgebunden. Das 1.100 Seiten umfassende „Gutachten“ erscheint am letzten Tag der Ampelregierung – ein Schelm wer dabei böses denkt! Politische Einflussnahme auf das Gutachten ist schwer nachweisbar, aber sehr wahrscheinlich. Die Öffentlichkeit bekommt das Gutachten nicht zu Gesicht und die AfD als Objekt des „Gutachtens“ darf es nicht einsehen.

Die Vorgehensweise ist irritierend und mehr als fraglich

Dem intransparenten Verfahren zum Trotz feiern weite Teile der deutschen Öffentlichkeit die Einstufung als Sieg der wehrhaften Demokratie und eines funktionierenden Rechtsstaates. Tatsächlich dürfe es sich um einen Pyrrhussieg handeln, weil die Vorgehensweise rechtsstaatlich mehr als fragwürdig ist.

AfD verwendet angeblich falschen Volksbegriff

Angeblich verwendet die AfD einen verfassungsfeindlichen VOLKS-Begriff. Wer zwischen Deutschen und Zuwanderern mit deutschem Pass einen Unterschied macht, so der Verfassungsschutz, stehe außerhalb der Verfassung, selbst dann, wenn die Partei daraus gar keine politischen Forderungen ableitet.

Gutachten – ein billiges Abschiedsgeschenk an Nancy Faser und die Ampel

Der Begriff VOLK ist im Grundgesetz fest verankert. Der Bundespräsident, der Kanzler und seine Minister schwören, dass sie „ihre >Kraft dem Wohl des deutschen Volkes widmen. . .“(Art. 56 und 64 GG). In Art. 20 Abs.2 Satz 1 steht:“Alle Gewalt geht vom Volk aus“. Das Volk ist der Souverän, nicht eine irgendwie gestaltete Zivilgesellschaft mit all ihren NGO‘s. Jedes Urteil in Deutschland ergeht „Im Namen des Volkes“, nicht „Im Namen der Bevölkerung“

1883 schrieb Nietzsche in „Also sprach Zarathustra“:

“Ich, der Staat bin das Volk“ . . .und kommt zu dem Schluss „Gut deutsch sein heißt sich entdeutschen“