Der Verfassungsschutz untersteht dem Innenministerium und ist weisungsgebunden. Das 1.100 Seiten umfassende „Gutachten“ erscheint am letzten Tag der Ampelregierung – ein Schelm wer dabei böses denkt! Politische Einflussnahme auf das Gutachten ist schwer nachweisbar, aber sehr wahrscheinlich. Die Öffentlichkeit bekommt das Gutachten nicht zu Gesicht und die AfD als Objekt des „Gutachtens“ darf es nicht einsehen.

Die Vorgehensweise ist irritierend und mehr als fraglich

Dem intransparenten Verfahren zum Trotz feiern weite Teile der deutschen Öffentlichkeit die Einstufung als Sieg der wehrhaften Demokratie und eines funktionierenden Rechtsstaates. Tatsächlich dürfe es sich um einen Pyrrhussieg handeln, weil die Vorgehensweise rechtsstaatlich mehr als fragwürdig ist.

AfD verwendet angeblich falschen Volksbegriff

Angeblich verwendet die AfD einen verfassungsfeindlichen VOLKS-Begriff. Wer zwischen Deutschen und Zuwanderern mit deutschem Pass einen Unterschied macht, so der Verfassungsschutz, stehe außerhalb der Verfassung, selbst dann, wenn die Partei daraus gar keine politischen Forderungen ableitet.

Gutachten – ein billiges Abschiedsgeschenk an Nancy Faser und die Ampel

Der Begriff VOLK ist im Grundgesetz fest verankert. Der Bundespräsident, der Kanzler und seine Minister schwören, dass sie „ihre >Kraft dem Wohl des deutschen Volkes widmen. . .“(Art. 56 und 64 GG). In Art. 20 Abs.2 Satz 1 steht:“Alle Gewalt geht vom Volk aus“. Das Volk ist der Souverän, nicht eine irgendwie gestaltete Zivilgesellschaft mit all ihren NGO‘s. Jedes Urteil in Deutschland ergeht „Im Namen des Volkes“, nicht „Im Namen der Bevölkerung“

1883 schrieb Nietzsche in „Also sprach Zarathustra“:

“Ich, der Staat bin das Volk“ . . .und kommt zu dem Schluss „Gut deutsch sein heißt sich entdeutschen“